Disclaimer
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Der Arbeitsschutzmaßnahmen-Katalog Energiebetriebe wurde mit dem Ziel entwickelt, Unternehmen (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) in der Energiebranche es mit Hilfe dieses Kataloges zu ermöglichen, den Vorschriften der Arbeitsschutzgesetze angemessen nachzukommen. Dieser Katalog wurde durch das Gewerbeaufsichtsamt geprüft. Dies bedeutet, dass in allgemeinem Sinne die in diesem Arbeitsschutzmaßnahmen-Katalog genannten Arbeitsschutznormen und -lösungen für Arbeitsrisiken den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik in dem Moment, in dem der Katalog geprüft wird, entsprechen. Betriebe, die diesen Arbeitsschutzmaßnahmen-Katalog einsetzen, bleiben trotzdem vollkommen selbst für Ihre eigene Arbeitsschutzpolitik (auf der Grundlage der vom Betrieb selbst zu erstellenden Risikoinventar & Risikomatrix und des Handlungsplanes) und für die Wahl der anzuwendenden, geeignetesten Lösungen verantwortlich, wie beispielsweise auch der Arbeitsschutzmaßnahmen-Katalog der Produktions- und Lieferbetriebe.
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