Ausgangspunkte

Anwendung
Die Maßnahmen in diesem Katalog finden Anwendung auf Unternehmen in der Energiebranche. Die Maßnahmen betreffen die Kernaufgaben der Betriebe. In den Niederlanden sind dreizehn Energiebetriebe aktiv, die alle an dem Zustandekommen dieses Kataloges mitgewirkt haben. Der Arbeitsschutzmaßnahmen-Katalog gilt auch für Vertragspartner und deren Mitarbeiter, die Arbeiten für ein Energieunternehmen ausführen. Für besondere Tätigkeiten, zum Beispiel Gerüstbau, gelten ergänzende Vorschriften und Maßnahmen.

Abweichen 
Unternehmen sind nicht verpflichtet, den Arbeitsschutzmaßnahmen- Katalog zu verwenden und dürfen durchaus von diesen Maßnahmen abweichen. Sie müssen gegenüber der Gewerbeaufsicht jedoch beweisen können, dass sie ihren Mitarbeitern mindestens das gleiche Schutzniveau bieten.

Arbeitshygienische Strategie

In den „Maßnahmen Organisation“ dieses Kataloges wird der Arbeitgeber für jedes Risiko auf die arbeitshygienische Strategie hingewiesen, wobei die Behandlung an der Quelle immer der Ausgangspunkt ist. Pro Aktivität werden jeweils die „Maßnahmen Organisation“ und die „Maßnahmen Mitarbeiter“ angezeigt. Dadurch sehen die Mitarbeiter, was sie selbst unternehmen müssen, um sicher und gesund zu arbeiten, aber auch, was sie diesbezüglich von ihrem Arbeitgeber erwarten dürfen.

Die arbeitshygienische Strategie beinhaltet, dass Risiken zuerst bei der Quelle behandelt werden, so dass die Ursache des Risikos beseitigt wird. Wenn eine Maßnahme direkt an der Quelle nicht möglich ist oder nicht zumutbar ist, kann eine Maßnahme einer niedrigeren Stufe gewählt werden.

Die bevorzugte Reihenfolge der Maßnahmen lautet: 

  1. Maßnahmen an der Quelle; 
  2. Maßnahmen mit dem Ziel der kollektiven Absicherung; 
  3. Maßnahmen mit dem Ziel der individuellen Absicherung;
  4. Einsatz einer zielgerichteten und passenden persönlichen Schutzausrüstung.

In erster Linie müssen Maßnahmen getroffen werden, die ein unsicheres und ungesundes Arbeiten vermeiden (Prävention). Eine präventive Maßnahme ist also eine Maßnahme, die auf eine Ausschaltung oder Einschränkung des festgestellten Risiko-Umfangs gerichtet ist.